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Anmeldung

Die Anmeldefrist ist leider schon seit dem 6.9.2019 rum

BMBF Förderung und Datenschutz

Wie viele von euch vielleicht schon wissen, müsst ihr eure Immatrikulationsbescheinigungen zur ZaPF in Freiburg mitbringen.

Warum? Das BMBF verlang seit den neuen Förderrichtlinien neben den Unterschriften zur Bestätigung der Anwesenheit auch Immatrikulationsbescheinigungen.

Welche Daten wird das BMBF bekommen? Ihr nehmt eure Immatrikulationsbescheinigungen in ausgedruckter Form mit nach Freiburg, damit wir keine Daten irgendwo online hinterlassen.
In Freiburg steht bei der Anmeldung ein Kopierer zur Verfügung. Auf der Immatrikulationsbescheinigung dürft und sollt ihr dann vor Ort alles schwärzen, was nicht

„[Name] war im WS 2019/2020 an der [UniName] immatrikuliert“ ist.

Diese so bearbeitete Immatrikulationsbescheinigung kopieren wir dann und heften diese ab, damit wir sie im Falle einer Prüfung vorweisen können. Wir müssen alle unsere Dokumente für fünf Jahre verwahren und werden die Immatrikulationsbescheinigungen nach dieser Frist vernichten.

Finanzschwache Fachschaften

Für finanzschwache Fachschaften, die sich die Fahrt zur ZaPF nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, Förderung über den ZaPF e.V. zu beantragen.
Falls ihr bereits vergeblich versucht habt, eure Teilnahme über Gremien eurer Universität zu finanzieren, können bis zu 3 Teilnehmika eurer Fachschaft mit insgesamt 500€ gefördert werden.

Anträge für diese ZaPF können bis kurz nach der Bekanntgabe der Plätze pro Fachschaft durch die Freiburger Fachschaft an foerderung[at]zapfev.de geschickt werden.

Die genauen Förderrichtlinien und Antragsformular findet ihr unter https://zapfev.de/verein/dokumente/

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