Verfasste Studierendenschaft

Ende der 70er-Jahre wurde die Verfasste Studierendenschaft (VS) – eine besondere Rechtsstruktur, die studentische Interessenvertretung und Selbstverwaltung ermöglicht – durch die damalige Landesregierung Baden-Württembergs abgeschafft. Über 30 Jahre lang wurden die Studierenden seitdem offiziell von einem „AStA (Allg. Studierendenausschuss)“ vertreten, der sich nicht (hochschul-)politisch äußern durfte und kein eigenes Geld zur Verfügung gestellt bekam.

Der Protest diverser Generationen von Studierenden gegen diese Zustände hat nun endlich Wirkung gezeigt. 2012 hat die neue grün-rote Landesregierung die gesetzliche Grundlage geändert und so wird die VS zum WS2013/14 wieder eingeführt.

Schon seit Jahren gibt es in 14 Bundesländern Verfasste Studierendenschaften, die zeigen, dass es zahlreiche verschiedene Organisationsformen gibt. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist, dass diese Form nicht konkret vorgeschrieben wurde. Und so haben sich die Studierenden der verschiedenen Unis unterschiedliche Satzungen gegeben. Bei der Urabstimmung letztes Semester gewann das Neue Mischmodell. Wenn du mehr darüber erfahren oder selber mitgestalten möchtest, findest du weiteres auch auf der Website:

www.vs-freiburg.de

DIE ALTERNATIVE BISHER: DAS U-MODELL

Da eine echte studentische Interessenvertretung mit diesem „Kastrat“ bislang nicht möglich war, gab es seit fast 30 Jahren neben dem AStA den unabhängigen AStA, kurz u-asta19 . Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zu geben, an Entscheidungen mitzuwirken und sich selbst in der Studierendenvertretung zu engagieren, ist der u-asta basisdemokratisch organisiert – dies bedeutete, dass jeder Studierende die Möglichkeit haben sollte, mitzuarbeiten und -entscheiden.

Mit der Wiedereinführung der VS wird der u-asta nun überflüssig, womit er sein vordringlichstes Ziel erreicht hat.

DIE U-FACHSCHAFTEN

Genau wie der AStA sind auch die Fachschaften in ihren Rechten bis dato stark eingeschränkt. Während das eigentlich Wort Fachschaft im ursprünglichen Sinne für alle Studierende eines Fachbereichs stand, bestand die Fachschaft bisher offiziell nur aus wenigen, einmal im Jahr gewählten VertreterInnen.Aus diesem Grund gibt es analog zum u-asta auch die für alle offenen u-Fachschaften, die selbstständig entscheiden, wo sie ihre Schwerpunkte setzten. Sie organisieren (Hütten-)Wochenenden, Partys, Fachschaftsfrühstück und -cafés, Vorträge, die Ersti-Einführungen. Sie verwalten Prüfungsprotokolle und manche geben kommentierte Vorlesungsverzeichnisse oder sogar eigene Zeitungen heraus (und alle freuen sich bestimmt über deine Mitarbeit). Darüber hinaus setzen sich die VertreterInnen der u-Fachschaften in den Fakultätsräten und Studienkommissionen für die Verbesserung der Situation im jeweiligen Fachbereich ein.

DAS NEUE MISCHMODELL

FACHSCHAFTEN UND INITIATIVEN IM NEUEN MISCHMODELL

Ab diesem Semester gibt es nun eine Verfasste Studierendenschaft. Auf Institutsebene wird sich allerdings nicht so viel verändern. Aus der u-Fachschaft wird wieder die Fachschaft, die weiterhin basisdemokratisch organisiert und sich aus den Studierenden eines Fachbereichs rekrutiert. In diesem Modell sind die Fachschaften die Regelform wie Studierende vertreten werden. Fühlt sich jemand nicht ausreichend von der Fachschaft vertreten aus welchen Gründen auch immer – sei es aufgrund von unterschiedlicher politischer Einstellung oder anderer Interessen -, so steht es diesen Studierenden offen Initiativen zu gründen und mit Gleichgesinnten ihre Vertretung als Teil der Legislative in die eigene Hand zu nehmen. Diese Initiativen sollen mehr Ideen in die VS einbringen und Diskussionen anregen. So können Minderheitspositionen und Gruppen, die über die Uni verstreut sind, wie z.B. Lehrämtler/innen, stärker vertreten werden.

DER STUDIERENDENRAT

Der Studierendenrat ist das zentrale legislative Organ der Studierendenvertretung. Er besteht aus zu drei Vierteln aus den Vertreter/innen der Fachbereiche und zu einem Viertel aus denen der Initiativen. Diese Vertreter werden einmal jährlich bei den Uniwahlen von den Studierenden gewählt. Hier werden Beschlüsse zu allen wesentlichen Belangen der Studierendenschaft gefasst. Auch die Referent/innen und der Vorstand werden hier gewählt. Alle Sitzungen sind öffentlich und alle Studierende haben Antrags- und auch Rederecht. So kann sich jeder beteiligen.

DIE FACHBEREICHE

Die Fachbereiche treffen sich wöchentlich zu Fachbereichssitzungen, zu denen alle Studierende des Fachbereichs kommen und gleichberechtigt abstimmen dürfen. Besonders engagierte Studierende bilden den losen Kern dieser Sitzungen – die Fachschaft. Bei diesen Sitzungen wird auch bestimmt wie die jeweiligen Vertreter/innen im Studierendenrat abstimmen werden, da sie per Satzung an das imperative Mandat gebunden sind.

DIE INITIATIVEN

Neben den Vertreter/innen der Fachbereiche, werden des weiteren zehn Vertreter/innen aus den Initiativen in den Studierendenrat gewählt. Die Initiativen können sowohl Hochschulgruppen als auch irgendwelche andere Zusammenschlüsse von Studierenden sein. Die Vertreter/innen der Initiativen sollen vor allem Diskussionen im StuRa erweitern, Ideen einbringen jedoch Abstimmungen nur dann entscheidend beeinflussen, wenn sich die Fachschaften uneinig sind.

DAS IMPERATIVE MANDAT

Das imperative Mandat bedeutet, dass die Fachbereichsvertreter/innen sich im Studierendenrat bei Diskussionen und Abstimmungen daran halten müssen, was ihr Fachbereich entschieden hat, also an dessen Mandat gebunden sind. So ist eine kontinuierliche Rückbindung gewährleistet und Machtmissbrauch wird verhindert.

DIE WSSK – JUDIKATIVE

Die WSSK ist die Wahl-, Satzungs-, und Schlichtungskommission und das judikative Organ. Somit trägt sie die Verantwortung für die Durchführung und Beaufsichtigung der Wahlen der Fachbereichsvertreter/innen, der Abgeordneten und der Urabstimmung. Insbesondere die Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge oder Abstimmungsfragen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahl- oder Urabstimmungsergebnisses. Bei Konflikten bei der Auslegung der Satzung oder anderen Problemen wie Überschreitung von Kompetenzen oder ähnlichem, kann die WSSK von allen Studierenden angerufen werden.

DER ASTA – EXEKUTIVE

Der AStA besteht aus den Referent/innen und Vorständen. Er ist Inhaltlich an die Beschlüsse des Studierendenrates gebunden. Die Referate arbeiten jeweils zu spezifischen Themen. Daneben gibt es fünf besonders geschützte, sogenannte autonome Referate. Das sind: Studierende mit Beeinträchtigung/Chronischer Krankheit, Sexuelle Orientierung, Frauen/Gender/Geschlecht, Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen und Studierende mit Migrationshintergrund. Der Vorstand wird die Arbeit innerhalb der Verfassten Studierendenschaft koordinieren und die Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität vertreten.

WIE KANNST DU DICH BETEILIGEN?

Du kannst dich nicht nur über Fachschaften und Initiativen einbringen, sondern dich auch für eine Initiative und auch als Fachbereichsvertreter/in zur Wahl stellen und auch regelmäßig zu den Fachbereichssitzungen gehen um dort mitzudiskutieren, mitzuentscheiden und mitzuorganisieren, also direkt mitbestimmen. Zudem gibt es noch thematisch arbeitende Referate und Arbeitskreise innerhalb der Studierendenvertretung, an denen auch du teilnehmen kannst.